Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Aufnahmeverfahren

    Es besteht das Angebot gegen vorherige Anmeldung an einem Ausbildungswochenende unverbindlich zum Schnuppern zu kommen um das Seminar kennen zu lernen. Bei Interesse an der Ausbildung erfolgt ein persönliches Aufnahmegespräch mit Personen aus der Seminarleitungskonferenz.

    Ausbildungsvertrag

    Spätestens am 2. Ausbildungswochenende muss der Ausbildungsvertrag unterschrieben werden, in welchem der Ablauf der Ausbildung in der jeweiligen Fassung zur Kenntnis genommen und die Zahlungsmodalitäten der Studienbeiträge festgelegt werden.

    Studienbeiträge

    Die in der jeweiligen festgelegten Studienbeiträge gelten für drei Ausbildungsjahre. Bei Abbruch des Studiums wird in einem Gespräch die Ausstiegsmodalität festgelegt. Bei ausständigen Studienbeiträgen folgt eine erste Mahnung, mit dem Angebot eine vom Vertrag abweichende Zahlungsmodalität zu vereinbaren. In Folge nach acht Wochen eine zweite Mahnung mit Erinnerung an das Vereinbarung-Angebot.
    Letztlich eine dritte Mahnung mit einem letzten Zahlungstermin und der Mitteilung darüber, dass bei Versäumnis des Termins der Ausbildungsvertrag von unserer Seite gelöst und somit der Besuch der Ausbildung beendet wird.

    Abschluss

    Für das Diplom ist die positive Erfüllung aller im Lehrplan aufgelisteten Aufgaben und Arbeiten in allen Fächern nachzuweisen. Fehlzeiten bis 20% können nachgearbeitet werden; über 20% Fehlzeiten in einem Studienjahr sind die fehlenden Wochenenden als Ganzes nachzubelegen. Bei 50% Fehlzeit ist für einen positiven Studienabschluss das gesamte Studienjahr nachzuholen.

    Zustimmung zur Datenverarbeitung und Datenschutz

    Mit der Anmeldung zum Seminar wird das Einverständnis zur automationsunterstützten Datenverarbeitung erteilt. Die Daten dienen zur internen Kommunikation für die Durchführung des Seminars und werden keinesfalls an unbeteiligte Dritte weitergegeben.


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